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Markt Eschlkam

Einwohnermeldewesen

Ansprechpartner im Rathaus:

Gerhard Macht
Tel. 09948 / 9408-16

gerhard.macht@markt-eschlkam.de

Einwohnermeldewesen

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  • Anmeldung bei der Meldebehörde

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    Anmeldung bei der Meldebehörde

    Wer eine neue Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Gemeindeverwaltung anmelden.

    Dies gilt sowohl für neue Hauptwohnsitze als auch für  Zweitwohnsitze. Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass mit. Weiter benötigen wir noch eine Kopie Ihrer Geburts- oder Heiratsurkunde zur Vervollständigung unserer Unterlagen.

    Zusätzlich wird gemäß Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.

  • Ummeldung bei der Meldebehörde

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    Ummeldung bei der Meldebehörde

    Auch wenn Sie innerhalb der Gemeinde Eschlkam umziehen, müssen Sie dies beim Einwohnermeldeamt melden. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis mit, damit wir dort die neue Hauptwohnung vermerken können. Beim Reisepass wird der Wohnortwechsel nicht vermerkt.

    Zusätzlich wird gemäß Bundesmeldegesetz eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt.

  • Abmeldung bei der Meldebehörde

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    Abmeldung bei der Meldebehörde

    Die bisher bestehende Verpflichtung im Falle eines Umzugs sich vorher am bisherigen Wohnsitz abzumelden ist weggefallen.

    Seit 01. Juni 2004 hat der Gesetzgeber die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland abgeschafft. Eine Abmeldung bei Umzügen ist seither nur noch dann erforderlich:

    • wenn eine bereits bestehende Wohnung (Haupt- oder Nebenwohnung) aufgegeben und keine neue Wohnung bezogen wird oder
    • bei Wegzügen ins  Ausland.

    Ansonsten genügt die Neuanmeldung innerhalb einer Woche beim Einwohnermeldeamt des neuen Wohnsitzes.

  • Gebühren:   Ab-, An- und Ummeldung sind gebührenfrei.