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Markt Eschlkam

Hundesteuer

Ansprechpartner im Rathaus:

Elke Lekschas / Michaela Pritzl
Tel. 09948 / 9408-11

pritzl@markt-eschlkam.de

Hundesteuer

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  • Grundlage und Entstehung der Steuerpflicht

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    Grundlage und Entstehung der Steuerpflicht

    Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres, Stichtag 01. April oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird. 

  • Anmeldung / Abmeldung

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    Anmeldung:

    Anmeldepflicht besteht für Hunde, die über vier Monate alt sind;
    Der Hundehalter muss den Hund unverzüglich nach der Anschaffung bei der Gemeinde anmelden.

    Anmeldeformular zum download im PDF-Format

    Abmeldung:

    Der Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Gemeinde abmelden, wenn dieser verendet ist oder veräußert wurde. Auch beim Wegzug aus der Gemeinde, ist der Halter verpflichtet den Hund abzumelden, eine bereits bezahlte Hundesteuer wird beim neuen Wohnsitz anerkannt. Der Hundesteuerbescheid gilt solange bis ein Aufhebungsbescheid, bei der Abmeldung des Hundes erstellt wird.

    Abmeldeformular zum download im PDF-Format

  • Steuerfreiheit

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    Steuerfreiheit

    Steuerfrei ist das Halten von:

    • Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben;
    • Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariterbundes, des Malteser-Hilfsdienstes, der Johaniter-Unfallhilfe, des Technischen Hilfswerks oder des Bundesluftschutzverbandes, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen;
    • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder vollständig Hilflose unentbehrlich sind;
    • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind;
    • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind;
    • Hunde, die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen;
    • Hunde in Tierhandlungen;
  • Höhe der Steuer und Fälligkeit

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    Höhe der Steuer und Fälligkeit

    Die Hundesteuer beträgt aktuell:

    • für einen Hund 30,00 €

    Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer und zum 01. April des jeweiligen Jahres fällig. Die Steuer wird solange erhoben, bis der Halter den Hund abmeldet.