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Kinderreisepass
Ansprechpartner im Rathaus:
Gerhard Macht
Tel.09948 / 9408-16
E-Mail.
Kinderreisepass
Für Kinder und Jugendliche, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Dieser gilt 1 Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Die Gemeinde Eschlkam kann allerdings die alten Kinderausweise nicht mehr ausstellen oder verlängern.
Der Kinderreisepassantrag muss von beiden Erziehungsberechtigten oder der allein sorgeberechtigten Person unterschrieben werden. Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind ebenfalls unterschreiben. Des weiteren muss für einen Kinderreisepass (unabhängig vom Alter des Kindes) immer ein Foto aus neuerer Zeit vorgelegt werden. Anforderungen an das Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standarts. Im neuen Kinderreisepass werden auch noch Größe und Augenfarbe des Kindes vermerkt. Bitte messen Sie deshalb ihr Kind vor der Antragstellung.
Ausstellung
Die Ausstellung des Kinderreisepasses geschieht durch die Gemeinde Eschlkam direkt und dauert in der Regel zwischen 1 – 2 Tagen.
Gebühren
Die Ausstellungsgebühr beträgt 13,-- €. Kosten für Verlängerung 6,-- €. Bitte bringen Sie bei Abholung des neuen Kinderreisepasses den alten Kinderausweis (grün) mit, damit wir diesen einziehen können.